Wir verpflichten uns, Ihr Hund für die vereinbarte Zeit im vollen Umfang zu pflegen, zu versorgen und bei Krankheit oder bei Verletzung den Tierarzt aufzusuchen. Sie erteilen uns dazu
die Vollmacht. Ist ein von Ihnen definierter Tierarzt gewünscht, wird erst versucht diesen zu kontaktieren, im Notfall wird der schnellstmögliche Tierarzt aufgesucht. Die Kosten für ärztliche
Leistungen, inkl. Tiertransport und Nebenkosten werden vom Besitzer selber getragen.
Bitte reservieren Sie Ihren Pensionsplatz frühzeitig.
Wird der Pensionsplatz nicht mehr genutzt, bitten wir Sie um eine frühzeitige Absage.
Auch bei mehrmaliger Betreuung wird dieser Vertrag einmalig abgeschlossen und gilt für alle zukünftigen Aufenthalte.
Impfungen
Zum Schutz aller unserer Gäste nehmen wir nur korrekt und nachweislich geimpfte und entwurmte Hunde bei uns auf.
Die Impfungen müssen mindestens 7 Tage vor dem Aufenthalt bei uns verabreicht werden und dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Das Impfzeugnis ist auf Verlangen vorzuweisen.
Haftung im Schadenfall
Ihr Hund wird nur mit Ihrer Zustimmung mit anderen Pensionshunden zusammen gelassen. Beachten Sie bitte, dass es trotz Beaufsichtigung und Sorgfalt im Rudel zu kleineren Auseinandersetzungen
oder aus anderen Gründen zu Verletzungen kommen kann. Sollte dies vorkommen, übernehmen wir keine Haftung.
Für Beschädigung oder Verlust von mitgegeben Gegenständen (wie Decken, Körbe, Leinen, usw.) übernehmen wir keine Haftung.
Der Hundebesitzer verpflichtet sich, uns über sämtliche Krankheiten, Allergien, Verletzungen, Läufigkeit oder Eigenarten (wie Zerstörungslust, Aggressivität, usw.)
wahrheitsgetreu zu informieren. Sollte dies nicht geschehen sein, Haftet der Hundebesitzer für die durch sein Hund verursachten Schäden (wie eingeschleppte Krankheiten) und die daraus
entstehenden Kosten.
Der Hundebesitzer bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung "mit Deckung Hund" zu haben.
Wir haften nur bei grobfahrlässigem Handeln.
Zahlungsbedingungen
Der Pensionspreis ist am Ende der Pensionsdauer in bar zu entrichten. Bei Aufenthalt von mehr als 7 Tage kann eine Vorauszahlung, max. die Hälfte des Pensionspreises, verlangt werden.
Der An- und Abreisetag wird als voller Pensionstag verrechnet.